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Wir beraten Sie gerne Wirtschaftsprüfung für Vereine

Für Vereine besteht in der Regel keine gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung von Jahresabschlussprüfungen.
Wirtschaftsprüfung für Vereine

Häufig beauftragen die Vorstände eines Vereins einen Wirtschaftsprüfer mit der Durchführung einer freiwilligen Jahresabschussprüfung. Mitunter ist die Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer auch in der Satzung des Vereins vorgesehen.

Abschlussprüfungen für Vereine werden nach den Grundsätzen zur Prüfung von Vereinen (IDW PS 750) durchgeführt. Der Wirtschaftsprüfer erstattet Bericht über das Ergebnis der Jahresabschlussprüfung im Bestätigungsvermerk und im Prüfbericht.

Ein von einem Wirtschaftsprüfer geprüfter und mit Bestätigungsvermerk versehener Jahresabschluss bürgt für Ordnungsmäßigkeit und Transparenz der wirtschaftlichen Zahlen. Dies schafft Vertrauen und führt ggf. zu einer höheren Akzeptanz der Mitglieder in Bezug auf das Rechenwerk in der Mitgliederversammlung.

Vereine unterliegen nur unter bestimmten Voraussetzungen der gesetzlichen Bilanzierungspflicht. Ein Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, ggf. um einen Anhang erweitert) braucht von Vereinen häufig nicht erstellt zu werden.

Wird kein Jahresabschluss, sondern stattdessen eine Einnahmen-/Ausgabenrechnung nebst Vermögensrechnung erstellt, so erteilt der Wirtschaftsprüfer keinen Bestätigungsvermerk, sondern eine Bescheinigung über die vorgenommenen Prüfungshandlungen und das Prüfungsergebnis.

Bei Fragen rund um die Prüfung von Vereinen erreichen Sie uns gerne per E-Mail, Telefon oder über das Kontaktformular.

© 2024 Marcus Streit, M.Sc., Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, München | Impressum I Datenschutz | Cookie-Einstellungen