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Wirtschaftsprüfer Marcus Streit Unternehmens­bewertung und Nachfolgeberatung in München

Unternehmensbewertung ist ein wichtiger Kernbereich der Betriebswirtschaftslehre. Die Bewertung von Unternehmen und Konzernen erfolgt häufig von Wirtschaftsprüfern, da Wirtschaftsprüfer fachspezifisch das komplexe Feld der Unternehmensbewertung beherrschen.

Unternehmensbewertung und Nachfolgeberatung in München
Grundlagen der Unternehmensbewertung

Grundlagen der Unternehmensbewertung

Unternehmensbewertung nach IDW S1

Für die Unternehmensbewertung durch Wirtschaftsprüfer hat das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) einen Standard zur Unternehmensbewertung entwickelt. Der Standard zur Unternehmensbewertung (IDW S1) ist auch außerhalb des Berufsstands der Wirtschaftsprüfer als Standard zur Unternehmensbewertung akzeptiert und anerkannt.

Der Standard zur Unternehmensbewertung des IDW legt für viele Unternehmensbewertungen die Grundlage und enthält die Grundsätze für eine ordnungsgemäße Unternehmensbewertung, einschließlich der Berichterstattung in Form eines Gutachtens über die Unternehmensbewertung (Gutachten zur Unternehmensbewertung).

Die Ermittlung eines objektiven Unternehmenswerts nach den Grundsätzen des IDW S1 führt nicht zu „DEM" Unternehmenswert, denn dieser existiert nicht. Der Wert eines Unternehmens ist von vielen Faktoren abhängig; die wertbeeinflussenden Faktoren werden von jeder Person etwas anders wahrgenommen. Letztlich hat das Unternehmen immer den Wert, den ein anderer bereit ist, hierfür aufzuwenden. Da jedoch insbesondere Unternehmenserwerbe gut vorbereitet werden müssen, ist ein bereits im Vorfeld feststehender Unternehmenswert notwendig. Der Unternehmenswert wird durch den Wirtschaftsprüfer gem. IDW S1 ermittelt.

Insbesondere ist die Bewertung eines Unternehmens nach den o.g. Grundsätzen des IDW S1 zukunftsbezogen.

Wenn Wirtschaftsprüfer eine Unternehmensbewertung nach den Grundsätzen des IDW S1 durchführen, wird in der Regel ein objektiver Unternehmenswert ermittelt. Dies bedeutet unter anderem, dass das Unternehmen auf einer eigenständigen Basis, insbesondere ohne etwaige zu erwartende Synergieeffekte bewertet wird.

Der Wert des Unternehmens wird grundsätzlich als zukünftig zu erwartender Kaufkraftgewinn für den Unternehmensinhaber bzw. den oder die Gesellschafter des Unternehmens verstanden. Ausgehend von einer Unternehmensplanung werden in der Zukunft zu erwartende Zahlungsstromüberschüsse mit einem risikogerechten Zinssatz auf den Bewertungsstichtag abgezinst.

Die Vorgehensweise der Unternehmensbewertung nach IDW S1 soll anhand folgendem, vereinfachenden Beispiel verdeutlicht werden:

Unternehmensbewertung und Nachfolgeberatung in München

Beispiel 01 Unternehmensbewertung Hausverwaltung München:

Die B-GmbH ist als Dienstleistungsunternehmen in München tätig. Unternehmenszweck der B-GmbH ist Hausverwaltung im Stadtgebiet München. In den nächsten fünf Jahren erwirtschaftet die GmbH annahmegemäß einen Liquiditätsüberschuss in Höhe von 100.000 Euro jährlich. Der risikogerechte Zinssatz nach persönlichen Steuern beträgt 10 %. Nach Ablauf des Planungszeitraums von fünf Jahren wird die Hausverwaltung B-GmbH liquidiert, da das Geschäftsmodell anschließend nicht mehr als wirtschaftlich sinnvoll betrieben werden kann.

Unter den o.g. Annahmen beträgt der Unternehmenswert der B-GmbH zu Beginn des Jahres 01 rund 379.000 Euro. Der Unternehmenswert der Hausverwaltung ermittelt sich dabei wie folgt:

 

Werte in Euro Jahr 01 Jahr 02 Jahr 03 Jahr 04 Jahr 05
Einzahlungsüberschuss 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00
Barwertfaktor 0,90909 0,82645 0,75131 0,68301 0,62092
Wertbeitrag / Barwert des Jahres 90.909,09 82.644,63 75.131,48 68.301,35 62.092,13

Summe Barwert:   379.078,68

Der ermittelte Unternehmenswert kann ein Richtwert für Preisverhandlungen sein. Häufig unterscheidet sich aber der tatsächliche Preis bei einer Unternehmenstransaktion von dem ermittelten Unternehmenswert. In der Theorie der Unternehmensbewertung wird dies als grundsätzlicher Unterschied zwischen Wert und Preis verstanden. Dies ist häufig auf unterschiedliche Annahmen von Käufer und Verkäufer zurückzuführen. Auch unterschiedliche Synergiepotenziale mit anderen Unternehmen können zu unterschiedlichen, subjektiven Wertansätzen führen. Nicht zuletzt die jeweilige Ansicht über die zu erwartende wirtschaftliche Perspektive beeinflusst den Wert, den ein fremder Dritter für das Unternehmen zu zahlen bereit ist.

Warren Buffet beschrieb den Unterschied zwischen Wert und Preis einmal so: „Price is what you pay, value is what you get“.

Alternative Methoden der Unternehmensbewertung

Neben den im IDW S1 dargestellten Methoden zur Unternehmensbewertung bestehen noch weitere Verfahren zur Ermittlung des Unternehmenswerts. Unterschiedliche Verfahren der Unternehmensbewertung sind theoretisch fundiert, durch die Rechtsprechung gefestigt und in der Praxis der Unternehmensbewertung etabliert.

Welches Verfahren zur Unternehmensbewertung sachgerecht ist, ist abhängig von Branche und Größe des Unternehmens sowie vom Bewertungsanlass.

So erfolgt die Bewertung einer Arztpraxis regelmäßig nach einem anderen Verfahren als die Bewertung eines produzierenden Unternehmens.

Die Bewertung einer Arztpraxis kann beispielsweise nach dem sog. Ärztekammermodell erfolgen.

Gemäß der Empfehlung zur Bewertung von Arztpraxen der Bundesärztekammer vom 22.12.2008 setzt sich der Praxiswert aus materiellen sowie immateriellen Bestandteilen zusammen. Der materielle Anteil eines Praxiswerts ist insbesondere der Wert des Inventars, der Praxiseinrichtung. Der immaterielle Praxiswert sind die auf den (potenziellen) Praxiserwerber übertragbaren Umsätze. Bei der Bewertung ist – in Abhängigkeit der Rechtsform – ein kalkulatorisches Arztgehalt zu berücksichtigen. Weiterführende Informationen zur Bewertung einer Arztpraxis erhalten Sie in dem Aufsatz "Bewertung Arztpraxis München".

Anlässe der Unternehmensbewertung

Was ist mein Unternehmen wert?

Diese Frage, also die Frage nach dem Wert des Unternehmens, stellen sich viele Unternehmer. Zu bestimmten Anlässen ist es empfehlenswert und teilweise sogar erforderlich, eine professionelle Unternehmensbewertung erstellen zu lassen.

Anlässe für eine Unternehmensbewertung sind so vielfältig wie die zu bewertenden Unternehmen selbst. Häufig werden Unternehmensbewertungen vor dem Hintergrund eines (potenziellen) Firmenkaufs bzw. Firmenverkaufs erstellt. Oftmals werden Unternehmensbewertungen für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer durchgeführt. Neben gesellschaftsrechtlichen Anlässen der Unternehmensbewertungen wie bspw. Kapitalerhöhungen, Umstrukturierungen (Verschmelzungen oder Spaltungen), Abfindungen (lästiger) Gesellschafter werden Unternehmensbewertungen häufig für Zwecke der Ermittlung des familienrechtlichen Zugewinnausgleichsanspruchs vorgenommen. Ein Zugewinnausgleich entsteht bei der Ehescheidung und beim Wechsel des Güterstandes der Ehegatten von der Zugewinngemeinschaft bzw. der Gütergemeinschaft zur Gütertrennung.

Einflussfaktoren für den Unternehmenswert

Der Wert eines Unternehmens wird von vielen Faktoren beeinflusst.

Grundlage und somit Ausgangspunkt einer Unternehmensbewertung ist zunächst eine Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (VFE-Lage) für die Vergangenheit. Aus der Vergangenheitsanalyse der VFE-Lage wird anschließend eine Planungsrechnung erstellt. Hierbei wird im ersten Schritt die Annahme getroffen, dass von der Vergangenheit Rückschlüsse auf die Zukunft getroffen werden können.

Für die Wertermittlung eines Unternehmens sind insbesondere die finanziellen Überschüsse (frei werdende Liquidität) von Bedeutung. Die finanziellen Überschüsse werden mithilfe der Planungsrechnung des Unternehmens ermittelt.

Der Wert eines Unternehmens stellt den Kaufkraftzuwachs der Anteilseigner dar. Bei der Ermittlung des objektiven Unternehmenswerts sind somit regelmäßig auch die (typisierten) Ertragsteuern der Anteilseigner zu berücksichtigen.

Ferner stellt der Kapitalisierungszinssatz, mit welchem die künftigen finanziellen Überschüsse zu einem Barwert diskontiert werden, einen wesentlichen Einflussfaktor auf den Unternehmenswert dar. Der Kapitalisierungszinssatz ermittelt sich unter Berücksichtigung des allgemeinen Zinsniveaus (risikofreier Basiszinssatz), des operativen Risikos des Unternehmens bzw. der Branche des Unternehmens (Beta-Faktor) sowie des individuellen finanziellen Risikos des Unternehmens aufgrund der Kapitalstruktur (Verschuldungsgrad).

Berichterstattung über die Unternehmensbewertung / Unternehmensbewertungs-Gutachten

Der Prozess der Unternehmensbewertung endet mit der Erstellung eines Gutachtens über die Unternehmensbewertung. In dem Unternehmenswert-Gutachten legt der Wirtschaftsprüfer nachvollziehbar dar, wie der Unternehmenswert ermittelt wurde. Der Adressat des Bewertungsgutachtens wird dadurch in die Lage versetzt, die Unternehmensbewertung und den ermittelten Unternehmenswert nachzuvollziehen. Der Wirtschaftsprüfer geht dabei im Detail auf folgende Aspekte ein:

  • Beschreibung der angewandten Unternehmensbewertungs-Methode (bspw. Unternehmensbewertung nach dem Ertragswertverfahren oder DCF-Verfahren i.S.d. IDW S1)
  • Beschreibung des zu bewertenden Unternehmens. Hierbei wird insbesondere auf die wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Gegebenheiten des Unternehmens eingegangen
  • Darstellung der zugrundeliegenden Planungsrechnung sowie der vorgenommenen Analyse- bzw. Prüfungshandlungen in Bezug auf die Planungsrechnung
  • Darstellung der Bewertung des Unternehmens, insbesondere:
    • Darstellung der Planungsrechnung sowie der vorgenommen Analyse- bzw. Prüfungshandlungen in Bezug auf die Planung
    • Ermittlung der finanziellen Überschüsse
    • Ableitung des Kapitalisierungszinssatzes
    • Barwertermittlung der finanziellen Überschüsse
  • gesonderte Darstellung der Bewertung des nicht betriebsnotwendigen Vermögens (bspw. ein nicht betrieblich genutztes Grundstück oder Kunstgegenstände)
  • Unternehmenswert nebst Plausibilisierung des ermittelten Unternehmenswerts

Unternehmensbewertung durch Wirtschaftsprüfer

Weiterführende Informationen rund um das Thema Unternehmensbewertung finden Sie in unserer Infothek unter der Rubrik Unternehmensbewertung.

Als Wirtschaftsprüfer betreue ich Sie bei allen Fragen rund um die Unternehmensbewertung und erstelle Gutachten für Unternehmensbewertungen. Gerne erteilen wir Ihnen auch eine Zweitmeinung zu einer bereits erstellten Unternehmensbewertung.

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Marcus Streit ist ein vom Deutschen Steuerberaterverband zertifizierter Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) und steht Ihnen gerne zur Seite.

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