Steuerberatung Erben und Schenken
Erbschaftsteuerberatung und Schenkungsteuerberatung zählen zu unseren Kernkompetenzen als Steuerberater in München.
Als Steuerberater beraten wir Sie als Übergeber von Vermögen wie auch die Übernehmer umfassend zur Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer.
Wir handeln nach den Grundsätzen „all taxes, all parties“: Nur so kann eine zufriedenstellende Lösung für Sie und Ihre Angehörigen erreicht werden. Neben der Beratung zur Erbschaftsteuer beraten wir auch zu geplanten Schenkungen und zur Schenkungsteuer.
Sich zu Lebzeiten mit Fragen der Erbfolge auseinanderzusetzen ist wichtig und sinnvoll, in vielen Fällen geradezu erforderlich und geboten. Unser Fokus als Steuerberater bei der Beratung zur vorweggenommenen Erbfolge (Schenkungen unter Lebenden) ist die Vermeidung bzw. Verminderung der Schenkungsteuer. Als Steuerberater können wir Ihnen die aktuelle Rechtslage sowie voraussichtlich kommende Änderungen und Lösungsideen für die Übergabe Ihres Vermögens bieten. Die Schenkungsteuer entsteht in Abhängigkeit des übertragenen Vermögens, der Steuerklasse und der persönlichen Freibeträge. Die anzuwendende Steuerklasse und die Höhe der persönlichen Freibeträge sind insbesondere von dem verwandtschaftlichen Verhältnis von Schenker zu Beschenktem abhängig.
Ein langfristig durchdachter Plan kann erheblich zur Reduzierung der Schenkungsteuer beitragen. Dies erfolgt einerseits durch die Geltendmachung der persönlichen Erbschaftsteuer- bzw. Schenkungsteuer - Freibeträge. Die Freibeträge zur Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer erneuern sich alle 10 Jahre. Reichen die persönlichen Freibeträge nicht aus, ist es unter Umständen dennoch zu empfehlen, vorzeitig einen Teil des Vermögens an die nachfolgende Generation zu übertragen, um Erbschaftsteuer bzw. Schenkungsteuer zu minimieren. Steuereinsparungen entstehen durch geringere Steuersätze oder die Gestaltung der vorweggenommenen Erbfolge wie bspw. durch Schenkungen unter Nießbrauch.
Ausgangspunkt für eine umfassende erbschaft- oder schenkungsteuerliche Beratung durch den Steuerberater ist die Ermittlung des vorhandenen Vermögens. Darüber hinaus ist im Steuerberatungsgespräch eine mögliche Aufteilung des Vermögens auf Erben und Vermächtnisnehmer zu besprechen. Eine steuerliche Beratung zur vorweggenommenen Erbfolge sollte – zumindest in einem fortgeschrittenen Stadium – durch entsprechende rechtliche Beratung neben der Steuerberatung begleitet werden. Bei der rechtssicheren Gestaltung der vorweggenommenen Erbfolge arbeitet Ihr Steuerberater mit erfahrenen Rechtsanwälten und Notaren zusammen, um ein optimales Ergebnis für Sie zu erzielen.
Der Sachverhalt ist bereits verwirklicht und Sie benötigen eine professionelle Erbschaftsteuererklärung bzw. Schenkungsteuererklärung?
Sichern Sie sich das Fachwissen des zertifizierten Fachberaters für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) Marcus Streit und nehmen Sie Kontakt zu uns auf.