Bauträger müssen die Einhaltung der Vorgaben nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) jährlich durch einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüfen lassen und den Bericht des Wirtschaftsprüfers der zuständigen Aufsichtsbehörde vorlegen.
Ab dem 01.01.2020 ändert sich die Zuständigkeit.