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Steuerberatung Wirtschaftsprüfer und Jahres­abschluss­erstellung

Wirtschaftsprüfer prüfen Jahresabschlüsse und schaffen damit Vertrauen in Bezug auf die Qualität und Richtigkeit des Jahresabschlusses. Wirtschaftsprüfer sind zur Prüfung von Jahresabschlüssen befugt und dadurch auch für die Erstellung von Jahresabschlüssen besonders geeignet.

Wirtschaftsprüfer prüfen Jahresabschlüsse
Wirtschaftsprüfer München erstellt Jahresabschluss

Jahresabschlüsse sind insbesondere von Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften aufzustellen. Vorschriften über Form und Inhalt der Jahresabschlüsse gibt das Handelsgesetzbuch und – in Abhängigkeit von der Rechtsform – das GmbHG, das AktG oder das GenG.

Kapitalgesellschaften und gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften (vorwiegend GmbH & Co. KG) müssen den Jahresabschluss jährlich beim Bundesanzeiger veröffentlichen bzw. die Bilanz hinterlegen.

Die Offenlegungspflicht für Kapitalgesellschaften wird als Preis für die Haftungsbeschränkung verstanden.

Für die Anteilseigner sollte der Jahresabschluss möglichst detailliert sein. So können die Anteilseigner die größtmöglichen Informationen aus dem Jahresabschluss ziehen. Zusätzliche Informationen zum Jahresabschluss bietet ferner ein Erläuterungsbericht zum Jahresabschluss. In einem solchen Erläuterungsbericht werden die Posten des Jahresabschlusses detailliert aufgegliedert und teilweise auch verbal erläutert. Der Erläuterungsbericht ist ein eigenständiger Berichtsbestandteil neben dem Jahresabschluss und somit kein Bestandteil des Jahresabschlusses, obgleich der Erläuterungsbericht fest mit dem Jahresabschluss verbunden ist.

Wird der Jahresabschluss veröffentlicht, sollte dies möglichst komprimiert erfolgen. Somit können außenstehende Personen weniger Informationen aus dem Jahresabschluss lesen.

Größenabhängige Erleichterungen der Jahresabschlüsse können bei der Veröffentlichung von Jahresabschlüssen unabhängig von der Inanspruchnahme etwaiger Erleichterungen bei der Aufstellung von Jahresabschlüssen wahrgenommen werden.

Beratungen zu den zuvor beschriebenen Erleichterungen für Jahresabschlüsse sind in einem Auftrag zur Erstellung eines Jahresabschlusses inbegriffen. Wir beraten Sie zu den Möglichkeiten der Darstellung im Jahresabschluss. Dies erfolgt unabhängig von der Art des Auftrags zur Erstellung eines Jahresabschlusses. Das Institut der Wirtschaftsprüfer regelt in der Verlautbarung "IDW S7 Grundsätze für die Erstellung von Jahresabschlüssen" drei Grundformen für die Jahresabschlusserstellung durch Wirtschaftsprüfer:

1. Der Wirtschaftsprüfer erstellt den Jahresabschluss ohne Beurteilung

2. Der Wirtschaftsprüfer erstellt den Jahresabschluss mit Plausibilitätsbeurteilung

3. Der Wirtschaftsprüfer erstellt den Jahresabschluss mit umfassender Beurteilung

Jahresabschlusserstellung in München

Zu 1.) Erstellung des Jahresabschlusses ohne Beurteilung

Erstellt der Wirtschaftsprüfer einen Jahresabschluss ohne Beurteilung, so umfasst die Jahresabschlusserstellung die Entwicklung von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. eines Anhangs aufgrund der Buchführung und des Inventars.

Ordnungsmäßigkeit und Plausibilität der vorgelegten Unterlagen werden vom Wirtschaftsprüfer nicht beurteilt. Bei offensichtlichen Unrichtigkeiten im Jahresabschluss bzw. der vorgelegten Unterlagen wird der Wirtschaftsprüfer den Auftraggeber auf diese Unrichtigkeiten hinweisen und auf eine entsprechende Umsetzung im Jahresabschluss hinwirken. Im Rahmen der Jahresabschlusserstellung vom Wirtschaftsprüfer nicht entdeckte Mängel fallen nicht in die Verantwortlichkeit des Wirtschaftsprüfers.

Zu 2.) Erstellung des Jahresabschlusses mit Plausibilitätsbeurteilung

Erstellt der Wirtschaftsprüfer einen Jahresabschluss mit Plausibilitätsbeurteilung, so nimmt der Wirtschaftsprüfer neben der eigentlichen Jahresabschlusserstellung Befragungen und analytische Prüfungshandlungen vor. Ziel einer Jahresabschlusserstellung mit Plausibilitätsbeurteilung ist eine gewisse Sicherheit, dass dem Wirtschaftsprüfer bei der Erstellung des Jahresabschlusses keine Tatsachen bekannt geworden sind, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der vorgelegten Belege, Bücher und Bestandsnachweise sprechen.

Stellt der Wirtschaftsprüfer durch die Plausibilitätsbeurteilung Fehler oder Unrichtigkeiten fest, so unterbreitet er Vorschläge für eine Korrektur und setzt diese im Jahresabschluss entsprechend um.

Zu 3.) Erstellung des Jahresabschlusses mit umfassenden Beurteilungen

Erstellt der Wirtschaftsprüfer einen Jahresabschluss mit umfassenden Beurteilungen, so überzeugt sich der Wirtschaftsprüfer mit hinreichender Sicherheit von der Ordnungsmäßigkeit der vorgelegten Unterlagen. Eine Jahresabschlusserstellung mit umfassenden Beurteilungen bietet somit die größte Sicherheit  für eine ordnungsmäßige Rechnungslegung. Dies erzeugt zusätzliches Vertrauen bei den Jahresabschlussadressaten. Eine Jahresabschlusserstellung mit umfassenden Beurteilungen beinhaltet die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und der Angemessenheit und Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen IKS. Die Beurteilungen durch den Wirtschaftsprüfer sind mit einer Jahresabschlussprüfung vergleichbar.

Beurteilungen zur Ordnungsmäßigkeit der Buchführung entfallen, wenn der Wirtschaftsprüfer selbst die Buchführung im Auftrag des Mandanten vorgenommen hat.

Bei Fragen rund um die Jahresabschlusserstellung erreichen Sie uns gerne per E-Mail, Telefon oder über das Kontaktformular. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot für die Jahresabschlusserstellung für Ihr Unternehmen.

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