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Bauträger | Änderung der Aufsichtsbehörde ab 01.01.2020

Bauträger müssen die Einhaltung der Vorgaben nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) jährlich durch einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüfen lassen und den Bericht des Wirtschaftsprüfers der zuständigen Aufsichtsbehörde vorlegen.

Ab dem 01.01.2020 ändert sich die Zuständigkeit. Für Bauträger mit Sitz in München bzw. im Landkreis München ist ab dem 01.01.2020 die IHK für München und Oberbayern die zuständige Aufsichtsbehörde.

Denken Sie auch daran die Angaben im Impressum auf der Homepage anzupassen.

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© 2024 Marcus Streit, M.Sc., Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, München | Impressum I Datenschutz | Cookie-Einstellungen