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Familiengesellschaft | Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung

Ist eine Mehrfachvertretung bei der Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung zulässig?

Familien können ihre steuerlichen Sachverhalte so regeln wie es für die Familien steuerlich am sinnvollsten ist (BFH vom 18.12.1990).

In diesem Sinne halten in viele Familien die Kinder die Anteile an Kapitalgesellschaften und versteuern die Erträge hieraus.

Steht eine Gesellschafterversammlung an war es fraglich ob eine Mutter oder ein Vater mehrere Kinder bei der Stimmabgabe vertreten dürfen. Das OLG Nürnberg hat mit Beschluss vom 12.4.2018 festgestellt das dies in Ordnung ist, wenn das Elternteil nicht selbst Gesellschafter der Gesellschaft ist. Eine Mehrfachvertretung sei nach Meinung des OLG Nürnberg möglich wenn eine parallel gerichtete Willenserklärung abzugeben ist. Ein Interessenkonflikt, so die OLG Richter, bestehe ja nur wenn dieselbe Person auf verschiedenen Seiten des Rechtsgeschäfts als Vertreter auftrete. Grundsätzlich ist eine Mehrfachvertretung auch bei der Bestellung eines Geschäftsführers möglich.

Werden jedoch satzungsändernde Beschlüsse getroffen kann eine Mehrfachvertretung bei der Stimmabgabe angefochten werden.

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Marcus Streit ist auch Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.), hier können Sie sich informieren.

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