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Steuerberatung Buchführung und Gehälter

Eine aussagekräftige Buchführung und korrekt abgerechnete Gehälter sind das Fundament jedes Unternehmens. Nur wenn die Buchführung ordentlich, zeitgerecht und fachlich korrekt geführt wird, ist eine zieloptimale Entscheidung für Sie als Unternehmer möglich.

Zufriedene Mitarbeiter durch pünktliche, fachlich korrekte Gehaltsabrechnungen sind ein unschätzbarer Aktivposten Ihrer Bilanz. Außerdem vermindert dies Ihr Risiko, in einer Prüfung unangenehme Überraschungen zu erleben.

Buchführung und Gehälter
Wir erstellen Ihre Finanzbuchführung innerhalb von fünf Arbeitstagen.

Buchhaltung oder Finanzbuchführung

Unsere Mandanten schätzen uns für fundierte Beantwortung von betriebswirtschaftlichen Fragen. Experte in unserem Haus für knifflige betriebswirtschaftliche Fragen ist Marcus Streit, M. Sc. Wirtschaftsprüfer, Steuerberater.

Wir erstellen Ihre Finanzbuchführung innerhalb von fünf Arbeitstagen.

Neben der Verbuchung der Belege bieten wir Ihnen unter anderem folgende Leistungen an:

  1. Monatliche Erfassung von Privatanteilen
  2. Monatliche Verbuchung von bspw. Abschreibungen, Sonderabschreibungen
  3. Monatliche Erfassung kalkulatorischer Kosten wie bspw. kalkulatorische Miete, kalkulatorischer Unternehmerlohn, kalkulatorische Abschreibungen
  4. Zeitgerechte Offene–Posten–Liste für Ihr Mahnsystem
  5. Führung des Mahnwesens
  6. Elektronischer Zahlungsverkehr
  7. Kostenrechnung

Betriebswirtschaftliche Auswertungen inkl. Wertenachweis sowie:

  1. Vorjahresvergleich
  2. 3-Jahresvergleich
  3. Jahresübersicht
  4. Entwicklungsübersicht
  5. Wertenachweis

Sonstige Auswertungen wie bspw.:

  1. Controllingreport
  2. Betriebsabrechnungsbogen
  3. Soll/Ist-Vergleich
  4. BWA-Planwerte
  5. Branchenvergleich
  6. 3-Jahresvergleich
  7. ABC-Analyse
  8. Zusammenführung mehrerer Buchungsmandanten

Falls Sie bestimmte betriebswirtschaftliche Kennzahlen benötigen, können wir diese standardmäßig einpflegen. Kennzahlen helfen Ihnen als Unternehmer, aus der Flut von Informationen die für Ihr Unternehmen wesentlichen Informationen herauszufiltern. Als Kennzahlen kommen bspw. in Betracht:

  1. Umsatzrentabilität
  2. Handelsspanne
  3. Rohertrag
  4. Cash Ratio
  5. Anlagendeckung
  6. Einzugsliquidität
  7. EBIT
  8. Working Capital
  9. Return on Investment
  10. Cash Flow Return on Investment
  11. Anlagendeckung
  12. Verschuldungsgrad
  13. Zinsdeckungsgrad
  14. Und viele, viele, viele, mehr!

Löhne und Gehälter

Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sichern wir unseren Mandanten die fristgerechte, korrekte Abrechnung Ihrer Löhne und Gehälter zu.

Als Unternehmer wissen wir um die Bedeutung von zufriedenen Mitarbeitern durch korrekte Gehaltsabrechnungen. Themen wie Fachkräftemangel, zu wenige Auszubildende, Abwanderung von Mitarbeitern ins Ausland etc. können wir als Unternehmer häufig nicht beeinflussen. Beeinflussen können wir jedoch das Bild, das unsere Mitarbeiter von uns als Arbeitgeber erhalten und an Freunde, Verwandte und Bekannte weitergeben. Dieses Bild wird häufig genug durch eine fristgerechte Gehaltszahlung und korrekte Gehaltsabrechnung geprägt.

Fristgerechte, korrekte Abrechnung Ihrer Löhne und Gehälter
Leistungen im Bereich „Löhne und Gehälter“

Wir bieten Ihnen folgende Leistungen im Bereich „Löhne und Gehälter“ an:

  1. Einrichtung der Lohn- und Gehaltsbuchführung
  2. Erstellung laufender Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  3. Fristgerechte, elektronische Übermittlung der Beitragsnachweise an die Krankenkassen, der Lohnsteuer-Anmeldung und der Meldungen zur Sozialversicherung
  4. Antragsstellung auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Mutterschaftsgeld
  5. Arbeitsbescheinigung für die Agentur für Arbeit und die Elterngeldstelle
  6. Erstellung und elektronische Übermittlung des Entgeltnachweises Berufsgenossenschaft
  7. Laufende Pflege der Personalstammdaten
  8. Führung des Jahreslohnjournals
  9. Ermittlung der privaten Kfz-Nutzung (für Sie als Arbeitgeber sowie zur Weitergabe an Ihre Mitarbeiter)
  10. Berechnung und korrekte Abrechnung unentgeltlicher Wertabgaben (z.B. bei kostenlosen Mahlzeiten und Unterkunft)
  11. Ermittlung und Abrechnung der Reisekosten inkl. Berechnung des Verpflegungsmehraufwands
  12. Ermittlung und Abrechnung der Werte für doppelte Haushaltsführung

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